SURTECO DEKOR GmbH - Einstweilige Verfügung gegen Streik - 5 Ga 2/15

Datum: 18.03.2015

Kammertermin:  17.03.2015, 14.00 Uhr

Ort:   Arbeitsgericht Ulm, Zeughausgasse 12 (EG), Sitzungssaal 3

Aktenzeichen:  5 Ga 2/15

Gegenstand:  Einstweilige Verfügung gegen Streik 


Die SURTECO DEKOR GmbH verfolgt im Wege der einstweiligen Verfügung, der Gewerkschaft ver.di und dort aktiven Gewerkschaftsmitarbeitern bzw. Gewerkschaftsmitgliedern den Aufruf bzw. die Durchführung von Streiks im Betrieb der SURTECO DEKOR GmbH in Laichingen  untersagen zu lassen.

Hintergrund ist die geplante Verlagerung des Laichinger Standortes nach Buttenwiesen. Von dieser Maßnahme sind ca. 289 Arbeitsverhältnisse in Laichingen betroffen. Zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber wurde am 29.01.2015 ein Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen.

Die Arbeitgeberin ist der Ansicht, dass ein Streik, um die Nachverhandlung der am 29.01.2015 vereinbarten Abfindungen durchzusetzen, rechtswidrig sei. Das für sie und auch für ver.di nach wie vor geltende tarifvertragliche Rationalisierungsabkommen aus dem Jahr 1984 sehe bereits Abfindungszahlungen vor. Ein Streik verstoße deswegen gegen die tarifvertragliche Friedenspflicht.

Die mündliche Verhandlung vor der Kammer endete nach rund zweieinhalb Stunden mit einem Vergleich. Gewerkschaft und Arbeitgeber haben vereinbart, bis 17.04.2015 noch wenigstens vier Verhandlungen über die Tarifforderungen zu führen und haben hierzu konkrete Termine ins Auge gefasst. Die Gewerkschaft wird bis dahin, soweit die Verhandlungen nicht gescheitert sind, auf Arbeitskampfmaßnahmen verzichten.

 

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